Information zur Falleinbringung
Qualitätskriterien eines Falles:
- Gesucht werden Fälle, die in Zusammenhang mit dem Berufsfeld Schule, Lehren und Lernen stehen.
- Die Fälle müssen einen Bezug zur Ausbildung, zum schulischen Feld und Umfeld oder zur Professionalisierung ausweisen.
- Eingebrachte Fälle dürfen weder politische Botschaften, rassistische Inhalte, noch professionsfeindliche Haltungen oder fragwürdige erzieherische Ansätze beinhalten.
- Rohtexte können/dürfen subjektive Theorien beinhalten. („Beratungsfunktion“ der Datenbank)
- In Lehrveranstaltungen aufbereitete und durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/-in (in der Rolle des/der Reviewer/-in) freigegebene Fälle sollten einen Bezug zu wissenschaftlichen Theorien ausweisen.
- Bitte verwenden Sie weitestgehend fachsprachliche Formulierungen und verlinken Sie fachsprachliche Ausdrücke/Wendungen mit dem fachsprachlichen Lexikon der Datenbank Dieses soll kontinuierlich wachsen. Fehlende Begriffe können durch den/die Reviewer/-in, durch das Redaktionsteam oder durch das Expert-/innenteam ergänzt werden.
- Sie haben einen
-> ...Rohtext (einfache Erzählung, meist außerhalb von Lehrveranstaltungen), dieser geht an das Redaktionsteam bzw. an das Expert/-innenteam. Diese sind Reviewer/-innen und geben ihn dann mit den entsprechenden Kommentaren frei. In späterer Folge können auch noch Studierende und Lehrende den Fall mit Kommentaren ergänzen.
-> ...einen aufgearbeiteten Text (aus einer Lehrveranstaltung oder auch anderen Ausbildungsformaten an der PH-OOE, hier sind die LVA-Leiter/-innen die Reviewer/-innen. (Reviewerrechte erteilt das Redaktionsteam) - Jeder Fall muss anonymisiert sein, es darf keine Wiedererkennung geben.
- Namen verändern
- Orte verändern
- Ev. Diagnosen nur im Überbegriff
- Fälle, die zum Schutze der Integrität der Akteur/-innen nicht so stark verfremdet werden können, ohne dass der Zusammenhang nachvollziehbar ist, können nicht eingebracht werden.
- Eine anonyme Falleinbringung ist nicht möglich.
- Für Bild-, Video- und Audiomaterial bitte Einverständniserklärung einholen. (Link)
- Zu jedem Fall wird ein Abstract von max. 150 Wörtern (für die Kurzanzeige) verfasst.
- Jeder Datensatz wird wie folgt ausgewiesen:
- Eine Nummer (wird automatisch generiert)
- Titel (Feldbezeichnung "Name") - legt der/die Falleinbringer/-in fest
- Autor/-innen
- Reviewer (Lehrende oder Redaktionsteam)
- Abstract
- Suchkriterien festlegen
- Auswahl: Schulform - Mehrfachnennung möglich
- Primarstufe
- Sekundarstufe 1
- Sekundarstufe 2
- Berufspädagogik - Auswahl: Dokumentart - Mehrfachnennung möglich
- Audio
- Video
- Text
- Bild - Auswahl: Textsorte
- Beschreibung/Erzählung (= Fall ohne weitere Bearbeitung)
- Seminararbeit (in einer Lehrveranstaltung bearbeiteter Fall)
- Portfolio (Fall, der in Form eines Portfolios dargestellt wird) - Auswahl: Reviewer
- Lehrende/r, Dozent_in (Name)
- Redaktionsteam - Auswahl: Kommentar - Mehrfachnennung möglich
- kein Kommentar
- Studierende
- Lehrende
- Redaktionsteam
- Expert_innen - Auswahl: Keynote - Mindestens drei (siehe Liste)
- Fachsprachliche Ausdrücke mit dem fachsprachlichen Lexikon verlinken, fehlt ein Ausdruck, der aber für den Fall gebraucht wird, dann kontaktieren Sie bitte das Redaktionsteam oder den/die Reviewer/-in, dieses Personen können jederzeit das Lexikon ergänzen.
- Freigabe: Jeder Fall muss durch eine/n gewählte/n Reviewer/-in oder durch das Redaktionsteam/Expert/-innenteam freigegeben werden. Danach kann er nicht mehr verändert werden.
Zuletzt geändert: Montag, 4. Juni 2018, 14:55