Digitale Grundbildung:
"Seit dem Schuljahr 2018/19 gilt der verordnete Lehrplan und beginnt die flächendeckende Umsetzung für alle Schulen der Sekundarstufe I. Die Schüler_innen erwerben dabei im Umfang von zwei bis vier Wochenstunden innerhalb von vier Jahren Kompetenzen aus den Bereichen
- Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
- Informations-, Daten- und Medienkompetenz
- Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
- Mediengestaltung
- Digitale Kommunikation und Social Media
- Sicherheit
- Technische Problemlösung
- Computational Thinking.
Schulen entscheiden selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln."
(Quelle: https://www.virtuelle-ph.at/digigrubi/)
Mit dem Schuljahr 2022/23 ist an Mittelschulen und AHS-Unterstufen der neue Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ eingeführt. Die Verbindliche Übung läuft mit Schuljahr 2022/23 aus und wird in diesem Schuljahr nur mehr in der 8. Schulstufe unterrichtet.
Die Digitale Grundbildung wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Stunde im Stundenplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt mindestens 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe I. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden.
(https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/dgb.html)